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Weitere Details

Suchen Sie nach weiteren Informationen über unsere Arbeit? Hier haben wir die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, für Sie zusammengestellt. Wenn wir etwas übersehen haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

Kann jeder der EEG beitreten?

Nein, das Handlungsgebiet der EEG Bad Erlach HW1 ist auf das Netz NÖ am Umspannwerk Hohe Wand beschränkt. Mitglieder (Privatpersonen, Firmen, Gemeinde, Vereine) müssen in diesem Bereich Ihre Anlagen haben. Eine Abfrage des Nahbereiches kann über die Homepage der Netz NÖ erfolgen: https://www.netz-noe.at/SpecialPages/EEGBeauskunftung.aspx

Wie viel von meiner Spende kommt direkt der Sache zugute?

Gib hier die Antwort ein. Sei aufmerksam, schreib deutlich und präzise und füge sowohl schriftliche als auch visuelle Beispiele hinzu. Lies dir alles noch einmal durch, was du geschrieben hast und stell dir dabei vor, du seist zum ersten Mal auf der Website. Ist die Antwort verständlich?

Was ist das Mindestalter für einen Freiwilligendienst?

Gib hier die Antwort ein. Sei aufmerksam, schreib deutlich und präzise und füge sowohl schriftliche als auch visuelle Beispiele hinzu. Lies dir alles noch einmal durch, was du geschrieben hast und stell dir dabei vor, du seist zum ersten Mal auf der Website. Ist die Antwort verständlich?

  • Woran erkenne ich wie viel Strom ich von der EEG bezogen habe?
    Über das Smartmeter Portal der NÖ Netz (EVN), kann ich tagesaktuell meinen Bezug aus der EEG nachvollziehen: https://smartmeter.netz-noe.at Im Rahmen der NÖ Netz (EVN) Rechnung erhalte ich die Darstellung meines Bezugs aus der EEG explizit aufgewiesen und auch die Abrechnung der reduzierten Netznutzungskosten. Die NÖ Netz gibt Ihre Daten an die EDA weiter, von der wiederum der Verein die Verbrauchs und Erzeugungsdaten erhält. Sollten die Daten zwischen Netzabrechnung und EDA nicht übereinstimmen hat der Verein 4 Wochen Zeit dies zu klären bzw. werden die Daten der NÖ Netz herangezogen. Ausgenommen sind Kunden, die einen Energielieferant mit kombinierter Netzabrechnung haben, diese müssen diese Informationen von Ihrem Lieferanten einfordern, sofern dieser diese nicht ausweist. Typisches Beispiel NÖ Netz
  • Kann jeder der EEG beitreten?
    Nein, das Handlungsgebiet der EEG Bad Erlach HW1 ist auf das Netz NÖ am Umspannwerk Hohe Wand beschränkt. Mitglieder (Privatpersonen, Firmen, Gemeinde, Vereine) müssen in diesem Bereich Ihre Anlagen haben. Eine Abfrage des Nahbereiches kann über die Homepage der Netz NÖ erfolgen: https://www.netz-noe.at/SpecialPages/EEGBeauskunftung.aspx Details zu Bad Erlach das nur teilweise durch die EEG (rot markiert) abgedeckt wird: Einzugsgebiet der EEG Bad Erlach HW1
  • Muss ich meinen Stromlieferanten informieren oder kündigen?
    Nein, sie müssen den aktuellen Lieferanten nicht informieren. Sie müssen für die Zeit, in der die EEG (z.B.: in der Nacht und wenn die PV Anlagen keinen Strom liefern) keinen Strom liefert einen anderen Energielieferanten haben. Bevorzugt kommt der Strom aus der EEG, nur wenn diese nicht liefert, kommt der Strom vom „andere“ Lieferant.
  • Kann ich jederzeit aus der EEG austreten?
    Ja monatlich mit Monatsletzten. Die bis dahin angefallenen Verbräuche oder der eingespeiste Strom werden am Ende der Mitgliedschaft entsprechend der Zählpunkte abgerechnet.
  • Muss ich eine PV Anlage besitzen um Mitglied zu werden?
    Nein, als Erneuerbare Engergiegemeinschaft können wir nur dann einen Strom verkaufen, wenn dieser auch von unseren Mitgliedern verbraucht wird. Daher sind wir bestrebt, dass das Verhältnis zwischen Einspeisern und Vollverbrauchern ausgewogen zu halten.
  • Ich bin angemeldet was muss ich nun tun - Freischalten im Netz Nö Portal
    Neben der schriftlichen Vollmacht, muss jeder Teilnehmer seinen Beitritt im Portal der Netz Nö bestätigen. https://smartmeter.netz-noe.at/#/ Dazu ist ein eigenes Login mit einer e-Mailadresse nötig und die Bestätigung an der EEG Bad Erlach HW1 teilzunehmen je Zählpunkt zu geben.
  • Was verrechnet mir die EEG? Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
    Die EEG verrechnet nur den Energiepreis für den Verbrauch in der definierten Periode. Sofern eine administrative Gebühr eingeführt wird, wird auch diese verrechnet. Aktuell gelten folgende Preise:
  • Der Strompreis ist mir als Konsument zu Hoch bzw. als Einspeiser zu niedrig.
    Der Verein hat als Ziel einen wirtschaftlich verträglichen Strompreis mit Vorteil für alle Mitglieder zu gestallten. Ist jemand mit dem vom Verein beschlossenen Strompreis nicht zufrieden, kann das Mitglied den Verein ohne Begründung verlassen.
  • Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
    Für alle Mitglieder, die im Rahmen der Gründungsphase bis 31. Juli 2023 beitreten ist kein Mitgliedsbeitrag vorgesehen. Es obliegt dem Verein danach für den Eintritt von neuen Mitgliedern einen einmaligen Mitgliedsbeitrag für die Einrichtung eines neuen Mitglieds in Höhe von 20 EUR einzuheben.
  • Wie oft erfolgt die Abrechnung?
    Mit Start der EEG wird eine quartalsweise Abrechnung eingeführt, jeweils am Ersten Jänner, April, Juli, Oktober. Im Rahmen der Hauptversammlung kann diese Modalität geändert werden.
  • Muss ich als Einspeiser Steuern zahlen?
    Steuerbefreiung bei Privatpersonen Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2022 wurde ab der Veranlagung 2022 eine Einkommensteuerbefreiung eingeführt: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 39 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind „Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet“ von der Einkommensteuer befreit. Grundsätzlich kommt es bei der Lieferung von Strom an die Energiegemeinschaft (Wiederverkäufer) zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger. https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/steuerliche-aspekte-bei-photovoltaikanlagen-von-privatpersonen/ueberschusseinspeisung.html

©2025 EEG Bad Erlach HW1
Marktpartner-ID RC100740              
ZVR: 1448260959             UID: ATU79496724

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